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Der VCG
Informationen für Bewohner
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Virtueller Campus Graz
1. Individuelle Benutzersperre im VCG
1.1 Durch den ZID der TU Graz
Wenn man Handlungen setzt, die den
Benutzungsregelungen des VCG widersprechen,
dann kann der Zugang zum Internet entzogen werden.
Sperrgründe sind zum Beispiel:
- Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Daten
(Filme, Musik, Software) - dann steht als Sperrgrund z.B.
„Urheberrechtsverletzung: Star Trek (eDonkey)“
angegeben.
- Das (unabsichtliche) Verbreiten von malicious code -
dann steht etwas in der Art „Wurmbefall (Blaster)“,
„Virus (I Love You)“ in der Begründung.
- Portscans (diese können natürlich auch z.B. von
Würmern oder P2P-Software verursacht sein).
- …
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Beim ersten Vorfall werden Sie gesperrt, bis Sie uns bestätigen,
daß das Problem behoben ist, bei allen weiteren Verstößen
mindestens 2n Wochen, wobei n für die bereits
erfolgten Sperren in den letzten 18 Monaten steht.
(Zweite Sperre also 2 Wochen, dann 4, 8, 16, ... Wochen.)
Aufhebung der Sperre
Die Sperre wird nicht automatisch aufgehoben, der oder die Gesperrte
muß sich nach Ablauf der Sperrfrist und nach der
Problembehebung melden (jede Mail vor Ablauf der Sperrfrist
verlängert die Sperrfrist um 1 Tag).
Problembehebung:
- Trennen Sie Ihren Rechner vom Netzwerk.
- Überprüfen Sie, ob Ihr Betriebssystem am aktuellen Stand ist !
- Überprüfen Sie, ob Ihre Antivirensoftware am aktuellen
Stand ist.
- Überprüfen Sie, ob Ihre Firewall aktiv und richtig
konfiguriert ist. Wenn Sie sich nicht damit auskennen, lassen Sie es
(einen Bekannten/eine Firma) machen.
- Entfernen Sie mit geeigneter Software die Malware bzw.
deinstallieren Sie die P2P-Software (eDonkey, Bittorrent, KaZaA, ...).
- Warten Sie die Sperrfrist ab und melden Sie sich dann bei
abuse@vc-graz.ac.at.
Bei einigen Schritten werden Sie einen 2. Rechner (mit vollem Zugang)
brauchen, um entweder im Internet nachschauen zu können, was gerade
der aktuelle Stand ist, bzw. um sich entsprechende Software herunter zu
laden!
Wenn diese Schritte erfolgt sind (und die Sperrfrist abgelaufen ist), dann
melden Sie das an
abuse@vc-graz.ac.at.
Diese Mail sollte zumindest folgende Infos beinhalten:
- den vollständigen Namen
- den Account (nicht aber das Paßwort!)
- den Grund, warum die Sperre aufgehoben werden sollte - z.B.:
- Virus wurde entfernt und alle relevanten Patches
wurden eingespielt (System neu aufsetzen alleine reicht i.a.
nicht!)
- Firewall und Virenscanner wurden installiert bzw. aktiviert
- Filesharingprogramm wurde gelöscht
Sperren des ZID können vom Heimadmin nicht aufgehoben werden,
Ihr Ansprechpartner bei Fragen ist trotzdem der Heimadmin!
Es ist sinnlos, beim Heimadmin oder beim ZID der TU Graz schon vor Ablauf
der Sperrfrist um Entsperrung zu bitten, das wird nur zur Folge haben,
daß man sich über Sie ärgert.
Den Heimadmin kontaktieren Sie nur dann, wenn Sie nicht herausfinden
können, wie Sie den Sperrgrund wieder beseitigen (in einigen Heimen
ist das kostenpflichtig!)
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1.2 Durch den Heimadmin
Auch der Heimadmin kann Sperren verhängen, wenn er feststellt,
daß ein Heimbewohner gegen die heiminternen Richtlinien
verstößt - wie lange solche Sperren dauern und was der Grund
dafür sein kann, ist heimintern zu klären und nicht Sache des
ZID der TU Graz!
Es besteht kein Anrecht auf Gratis-Internetzugang über den VCG!
2005 wurde ein Monats-Transferlimit eingeführt, wird dieses
überschritten erfolgt eine automatische Sperre bis zum jeweiligen
Monatsende. Seit 2009 können die Heime das Transferlimit bis zu einem
Maximalwert gestaffelt vergeben.
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