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Virtueller Campus Graz


1. Individuelle Benutzersperre im VCG

1.1 Durch den ZID der TU Graz

Wenn man Handlungen setzt, die den Benutzungsregelungen des VCG widersprechen, dann kann der Zugang zum Internet entzogen werden.


Sperrgründe sind zum Beispiel:
  • Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Daten (Filme, Musik, Software) - dann steht als Sperrgrund z.B. „Urheberrechtsverletzung: Star Trek (eDonkey)“ angegeben.
  • Das (unabsichtliche) Verbreiten von malicious code - dann steht etwas in der Art „Wurmbefall (Blaster)“, „Virus (I Love You)“ in der Begründung.
  • Portscans (diese können natürlich auch z.B. von Würmern oder P2P-Software verursacht sein).

Beim ersten Vorfall werden Sie gesperrt, bis Sie uns bestätigen, daß das Problem behoben ist, bei allen weiteren Verstößen mindestens 2n Wochen, wobei n für die bereits erfolgten Sperren in den letzten 18 Monaten steht. (Zweite Sperre also 2 Wochen, dann 4, 8, 16, ... Wochen.)

Aufhebung der Sperre
Die Sperre wird nicht automatisch aufgehoben, der oder die Gesperrte muß sich nach Ablauf der Sperrfrist und nach der Problembehebung melden (jede Mail vor Ablauf der Sperrfrist verlängert die Sperrfrist um 1 Tag).

Problembehebung:

  1. Trennen Sie Ihren Rechner vom Netzwerk.
  2. Überprüfen Sie, ob Ihr Betriebssystem am aktuellen Stand ist !
  3. Überprüfen Sie, ob Ihre Antivirensoftware am aktuellen Stand ist.
  4. Überprüfen Sie, ob Ihre Firewall aktiv und richtig konfiguriert ist. Wenn Sie sich nicht damit auskennen, lassen Sie es (einen Bekannten/eine Firma) machen.
  5. Entfernen Sie mit geeigneter Software die Malware bzw. deinstallieren Sie die P2P-Software (eDonkey, Bittorrent, KaZaA, ...).
  6. Warten Sie die Sperrfrist ab und melden Sie sich dann bei abuse@vc-graz.ac.at.

Bei einigen Schritten werden Sie einen 2. Rechner (mit vollem Zugang) brauchen, um entweder im Internet nachschauen zu können, was gerade der aktuelle Stand ist, bzw. um sich entsprechende Software herunter zu laden!
Wenn diese Schritte erfolgt sind (und die Sperrfrist abgelaufen ist), dann melden Sie das an abuse@vc-graz.ac.at. Diese Mail sollte zumindest folgende Infos beinhalten:

  • den vollständigen Namen
  • den Account (nicht aber das Paßwort!)
  • den Grund, warum die Sperre aufgehoben werden sollte - z.B.:
    • Virus wurde entfernt und alle relevanten Patches wurden eingespielt (System neu aufsetzen alleine reicht i.a. nicht!)
    • Firewall und Virenscanner wurden installiert bzw. aktiviert
    • Filesharingprogramm wurde gelöscht

Sperren des ZID können vom Heimadmin nicht aufgehoben werden, Ihr Ansprechpartner bei Fragen ist trotzdem der Heimadmin!

Es ist sinnlos, beim Heimadmin oder beim ZID der TU Graz schon vor Ablauf der Sperrfrist um Entsperrung zu bitten, das wird nur zur Folge haben, daß man sich über Sie ärgert.
Den Heimadmin kontaktieren Sie nur dann, wenn Sie nicht herausfinden können, wie Sie den Sperrgrund wieder beseitigen (in einigen Heimen ist das kostenpflichtig!)

1.2 Durch den Heimadmin

Auch der Heimadmin kann Sperren verhängen, wenn er feststellt, daß ein Heimbewohner gegen die heiminternen Richtlinien verstößt - wie lange solche Sperren dauern und was der Grund dafür sein kann, ist heimintern zu klären und nicht Sache des ZID der TU Graz!

Es besteht kein Anrecht auf Gratis-Internetzugang über den VCG!

2. Überschreitung des Transferlimits

2005 wurde ein Monats-Transferlimit eingeführt, wird dieses überschritten erfolgt eine automatische Sperre bis zum jeweiligen Monatsende. Seit 2009 können die Heime das Transferlimit bis zu einem Maximalwert gestaffelt vergeben.