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Der VCG
Informationen für Bewohner
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Virtueller Campus Graz
Der Virtuelle Campus Graz (VCG)
Geschichte
Der VCG wurde 1996 in Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark und der
Telekom Austria mit Unterstützung des Bundesministeriums vom ZID der Technischen
Universität Graz auf Initiative von Dr. J. Theurl (TU Graz) als
„BIGnet“ (Bildungsnetz Graz) ins Leben gerufen, um die
Grazer Studierendenheime mit den Grazer Universitäten
zu vernetzen und damit die Lern- und
Ausbildungszentren der Universitäten zu entlasten.
Nach Errichtung der ersten Leitungen steigt das Land Steiermark aber als
Förderer aus, das zuständige Ministerium zahlt aber weiter die
ACOnet-Kosten.
Ab 1999 gibt es parallel zum VCG das Projekt „StudentConnect
Graz“, mit dem die TU Graz zusammen mit TeleWeb (dann
chello/UPC) Breitbandinternet für Studierende, die nicht
in Heimen wohnen, über den Internet-Uplink der TU Graz anbietet.
Ähnliche Projekte gab es dann auch mit der Telekom Austria
(„uniADSL“) und mit inode („xdsl@student“).
Ab 2001 beteiligen sich auch die anderen Grazer Universitäten an den
Kosten (Leitungsmieten, Verwaltungsaufwand, Support) des VCG.
2006 kündigt die Telekom Austria an, dass die verwendete ATM-Technologie auf den
veralteten Glasfasern nicht länger unterstützt wird und das
Heimnetz neu aufgebaut werden muss. Daher sucht der ZID der TU Graz
im Namen der Heime neue Provider für die Verbindungen von den Heimen
zum ACOnet-PoP
an der TU Graz („last mile“) für die Zeit ab Mitte 2008.
Ende 2007 unterschreiben die Heime, die unter
diesen Bedingungen im VCG verbleiben wollen, dann selbst Verträge bei
Providern. Einige der kleinsten Heime scheiden aus dem VCG aus, dafür
tritt das Heim der FH Joanneum in
Eggenberg (Greenbox) dem VCG bei, die Bewohnerzahl mit VCG-Account
überschreitet erstmals 4.000 und die FH Joanneum beteiligt sich
ebenfalls anteilsgemäßig an den Kosten für Hardware und
Betrieb.
Die lokalen DFÜ-
(Leitungs-)kosten von monatlich EUR 150-400 (je nach Bandbreite) tragen ab
2008 (wie in allen anderen österreichischen
Universitätsstädten schon immer üblich) die teilnehmenden
Heime.
Der Kostenschlüssel, der sich aus den zuordenbaren Bewohnern (also ohne
Schüler und Lehrlinge etc.) ergibt, ist über die Jahre ziemlich
konstant:
45 % der Kosten übernimmt die Uni Graz,
37 % (inkl. Inkind-Leistungen) die TU Graz,
8 % die FH Joanneum,
7 % die MUG und
3 % die KUG.
Ab 2013 unterstützt auch die FH CAMPUS02 den Virtuellen Campus Graz.
Im Frühjahr 2015 wird von den VCG-Betreibern beschlossen, dass die
Finanzierung eingestellt wird, die Heimverwaltungen erklären sich aber
bereit, die Kosten nun selbst zu tragen, d. h. der VCG wird weiter
betrieben wie bisher, nur die Finanzierung erfolgt ab Herbst 2016 (bis auf
die ACOnet-Anbindung) rein durch die Heime.
Die 2016 notwendigen Hardwareanschaffungen (z. B. WLAN-Controller) und ein
Teil der Neuprogrammierung der Benutzerverwaltung wird aus dem Restbudget
noch von den bisherigen Betreibern getragen.
Förderungen
Wie erwähnt wurde der VCG zu Beginn vom Land Steiermark gefördert,
später dann (bis heute) durch das Ministerium, von August 2008 bis Juli
2011 wurde das Projekt außerdem im Rahmen des austrian electronic networks (AT:net)
unterstützt.
Zweck und aktuelle Finanzierung
Die Services des VCG werden für die teilnehmenden Studierendenheime
bzw. deren Bewohner (in erster Linie Studierende, aber vereinzelt auch
Schüler und Schülerinnen sowie Lehrlinge) in erster Linie für
Lehr- und Forschungszwecke erbracht, wobei es kein Anrecht auf Zugang zum
VCG gibt.
Technischer Betreiber des VCG ist der ZID der Technischen Universität Graz, die
Hardware- und Personalkosten des VCG werden von den teilnehmenden Heimen
aufgebracht, der Schlüssel ist die Anzahl der Heimbewohner: Pro
Heimbewohner sind EUR 10,00 pro Jahr zu bezahlen. Die Internetanbindung
(im Rahmen von ACOnet)
wird weiter vom Bundesministerium finanziert (2 Mbps
je 100 Heimbewohner, wobei 1 Mbps EUR 1.200/Jahr kostet), die
„last mile“ wird weiter von den Heimen finanziert.
Teilnahme am VCG
Der VCG erbringt ein Backbone-Service, um Studierendenheime an das ACOnet
heranzuführen und bietet eine Benutzerverwaltung für die Bewohner
in den teilnehmenden Heimen. Jedes am VCG teilnehmende Studierendenheim ist
dabei für den Betrieb des lokalen Netzwerks (LAN und
WLAN), für die Verbindung zum ACOnet-PoP in
der Steyrergasse 30 und für die eigenen Benutzer (insbesondere im
Bereich Benutzungsordnung) selbst verantwortlich und nennt Kontaktpersonen
für den technischen Betrieb („Heimadministratoren“).
Zugang zum VCG, ACOnet und Internet
Die Nutzung der meisten Dienste erfordert einen Account in der zentralen
VCG-Datenbank, der vom Heimadministrator angelegt und gepflegt wird.
Die Weitergabe dieser personenbezogenen Accountdaten (Username,
Kennwort) ist nicht erlaubt und kann zu einer längeren
Sperre oder zum Entzug des Accounts führen.
Nach Anmeldung wird dem Benutzer per
DHCP eine IP-Adresse aus dem Bereich
*.vc-graz.ac.at dynamisch zugewiesen (die Zuordnung dieser IP zum
Account wird für 6 Wochen gespeichert und danach gelöscht), mit
dieser IP ist der Benutzer auch Teilnehmer im ACOnet, unterliegt somit
zusätzlich zur Benutzungsordnung des VCG (s.u.) auch der
„Acceptable Use Policy“ des ACOnets.
Über ACOnet werden i. Allg. auch Internetdienste angeboten (dafür
ist aber je Heim auch eine Teilnahmevereinbarung mit dem ACOnet notwendig -
siehe „VCampus Vereinbarung“ auf der ACOnet-Homepage,
weiters ist für die Teilnahme am VCG die
„NightLine-Zusatzvereinbarung“ zu unterschreiben, diese findet
man ebenfalls auf der ACOnet-Homepage).
Der Umfang und die Art des Internetzugangs obliegt dem Betreiber des VCG.
Notwendige Formulare für die Heimträger
Benutzungsregelungen
Für den VCG gibt es eine verbindliche Acceptable
Use Policy, die von den Heimadministratoren und dem Betreiber umgesetzt
wird. Durch die Teilnahme von VCG an ACOnet gilt auch die
ACOnet-AUP.
Wer ist der Ansprechpartner für Bewohner?
Ansprechpartner ist in erster Linie die Heimleitung.
Jedes teilnehmende Studierendenheim betraut geeignete Personen (z.B. aus
dem Bereich der Bewohner) mit der Funktion einer technischen Kontaktstelle,
die u.a. die Verwaltung der Benutzeraccounts in der zentralen Datenbank
des VCG betreiben und die Heimbewohner bei Problemen unterstützen
(First Level Support). Zwischen den teilnehmenden Studierendenheimen und
dem Betreiber bestehen keinerlei Service Level Agreements (SLAs) und
es gibt keine garantierten Antwortzeiten bei eventuell auftretenden
Problemen.
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