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Virtueller Campus Graz


Der Virtuelle Campus Graz (VCG)

Geschichte

Der VCG wurde 1996 in Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark und der Telekom Austria mit Unterstützung des Bundesministeriums vom ZID der Technischen Universität Graz auf Initiative von Dr. J. Theurl (TU Graz) als „BIGnet“ (Bildungsnetz Graz) ins Leben gerufen, um die Grazer Studierendenheime mit den Grazer Universitäten zu vernetzen und damit die Lern- und Ausbildungszentren der Universitäten zu entlasten.
Nach Errichtung der ersten Leitungen steigt das Land Steiermark aber als Förderer aus, das zuständige Ministerium zahlt aber weiter die ACOnet-Kosten.

Ab 1999 gibt es parallel zum VCG das Projekt „StudentConnect Graz“, mit dem die TU Graz zusammen mit TeleWeb (dann chello/UPC) Breitbandinternet für Studierende, die nicht in Heimen wohnen, über den Internet-Uplink der TU Graz anbietet.
Ähnliche Projekte gab es dann auch mit der Telekom Austria („uniADSL“) und mit inode („xdsl@student“).

Ab 2001 beteiligen sich auch die anderen Grazer Universitäten an den Kosten (Leitungsmieten, Verwaltungsaufwand, Support) des VCG.
2006 kündigt die Telekom Austria an, dass die verwendete ATM-Technologie auf den veralteten Glasfasern nicht länger unterstützt wird und das Heimnetz neu aufgebaut werden muss. Daher sucht der ZID der TU Graz im Namen der Heime neue Provider für die Verbindungen von den Heimen zum ACOnet-PoP an der TU Graz („last mile“) für die Zeit ab Mitte 2008.
Ende 2007 unterschreiben die Heime, die unter diesen Bedingungen im VCG verbleiben wollen, dann selbst Verträge bei Providern. Einige der kleinsten Heime scheiden aus dem VCG aus, dafür tritt das Heim der FH Joanneum in Eggenberg (Greenbox) dem VCG bei, die Bewohnerzahl mit VCG-Account überschreitet erstmals 4.000 und die FH Joanneum beteiligt sich ebenfalls anteilsgemäßig an den Kosten für Hardware und Betrieb.
Die lokalen DFÜ- (Leitungs-)kosten von monatlich EUR 150-400 (je nach Bandbreite) tragen ab 2008 (wie in allen anderen österreichischen Universitätsstädten schon immer üblich) die teilnehmenden Heime.

Der Kostenschlüssel, der sich aus den zuordenbaren Bewohnern (also ohne Schüler und Lehrlinge etc.) ergibt, ist über die Jahre ziemlich konstant: 45 % der Kosten übernimmt die Uni Graz, 37 % (inkl. Inkind-Leistungen) die TU Graz, 8 % die FH Joanneum, 7 % die MUG und 3 % die KUG.

Ab 2013 unterstützt auch die FH CAMPUS02 den Virtuellen Campus Graz.
Im Frühjahr 2015 wird von den VCG-Betreibern beschlossen, dass die Finanzierung eingestellt wird, die Heimverwaltungen erklären sich aber bereit, die Kosten nun selbst zu tragen, d. h. der VCG wird weiter betrieben wie bisher, nur die Finanzierung erfolgt ab Herbst 2016 (bis auf die ACOnet-Anbindung) rein durch die Heime.

Die 2016 notwendigen Hardwareanschaffungen (z. B. WLAN-Controller) und ein Teil der Neuprogrammierung der Benutzerverwaltung wird aus dem Restbudget noch von den bisherigen Betreibern getragen.

Förderungen

Wie erwähnt wurde der VCG zu Beginn vom Land Steiermark gefördert, später dann (bis heute) durch das Ministerium, von August 2008 bis Juli 2011 wurde das Projekt außerdem im Rahmen des austrian electronic networks (AT:net) unterstützt.

Zweck und aktuelle Finanzierung

Die Services des VCG werden für die teilnehmenden Studierendenheime bzw. deren Bewohner (in erster Linie Studierende, aber vereinzelt auch Schüler und Schülerinnen sowie Lehrlinge) in erster Linie für Lehr- und Forschungszwecke erbracht, wobei es kein Anrecht auf Zugang zum VCG gibt.

Technischer Betreiber des VCG ist der ZID der Technischen Universität Graz, die Hardware- und Personalkosten des VCG werden von den teilnehmenden Heimen aufgebracht, der Schlüssel ist die Anzahl der Heimbewohner: Pro Heimbewohner sind EUR 10,00 pro Jahr zu bezahlen. Die Internetanbindung (im Rahmen von ACOnet) wird weiter vom Bundesministerium finanziert (2 Mbps je 100 Heimbewohner, wobei 1 Mbps EUR 1.200/Jahr kostet), die „last mile“ wird weiter von den Heimen finanziert.

Teilnahme am VCG

Der VCG erbringt ein Backbone-Service, um Studierendenheime an das ACOnet heranzuführen und bietet eine Benutzerverwaltung für die Bewohner in den teilnehmenden Heimen. Jedes am VCG teilnehmende Studierendenheim ist dabei für den Betrieb des lokalen Netzwerks (LAN und WLAN), für die Verbindung zum ACOnet-PoP in der Steyrergasse 30 und für die eigenen Benutzer (insbesondere im Bereich Benutzungsordnung) selbst verantwortlich und nennt Kontaktpersonen für den technischen Betrieb („Heimadministratoren“).

Zugang zum VCG, ACOnet und Internet

Die Nutzung der meisten Dienste erfordert einen Account in der zentralen VCG-Datenbank, der vom Heimadministrator angelegt und gepflegt wird. Die Weitergabe dieser personenbezogenen Accountdaten (Username, Kennwort) ist nicht erlaubt und kann zu einer längeren Sperre oder zum Entzug des Accounts führen.
Nach Anmeldung wird dem Benutzer per DHCP eine IP-Adresse aus dem Bereich *.vc-graz.ac.at dynamisch zugewiesen (die Zuordnung dieser IP zum Account wird für 6 Wochen gespeichert und danach gelöscht), mit dieser IP ist der Benutzer auch Teilnehmer im ACOnet, unterliegt somit zusätzlich zur Benutzungsordnung des VCG (s.u.) auch der „Acceptable Use Policy“ des ACOnets.
Über ACOnet werden i. Allg. auch Internetdienste angeboten (dafür ist aber je Heim auch eine Teilnahmevereinbarung mit dem ACOnet notwendig - siehe „VCampus Vereinbarung“ auf der ACOnet-Homepage, weiters ist für die Teilnahme am VCG die „NightLine-Zusatzvereinbarung“ zu unterschreiben, diese findet man ebenfalls auf der ACOnet-Homepage). Der Umfang und die Art des Internetzugangs obliegt dem Betreiber des VCG.

Notwendige Formulare für die Heimträger

Benutzungsregelungen

Für den VCG gibt es eine verbindliche Acceptable Use Policy, die von den Heimadministratoren und dem Betreiber umgesetzt wird. Durch die Teilnahme von VCG an ACOnet gilt auch die ACOnet-AUP.

Wer ist der Ansprechpartner für Bewohner?

Ansprechpartner ist in erster Linie die Heimleitung.
Jedes teilnehmende Studierendenheim betraut geeignete Personen (z.B. aus dem Bereich der Bewohner) mit der Funktion einer technischen Kontaktstelle, die u.a. die Verwaltung der Benutzeraccounts in der zentralen Datenbank des VCG betreiben und die Heimbewohner bei Problemen unterstützen (First Level Support). Zwischen den teilnehmenden Studierendenheimen und dem Betreiber bestehen keinerlei Service Level Agreements (SLAs) und es gibt keine garantierten Antwortzeiten bei eventuell auftretenden Problemen.