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Der VCG
Informationen für Bewohner
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Virtueller Campus Graz
Acceptable Use Policy für den Virtuellen Campus Graz (VCG-AUP)
VCG ist ein gemeinsames Projekt der Grazer Studierendenheime,
der Technischen Universität Graz und des zuständigen
Bundesministerium zum Zweck einer möglichst guten Anbindung der
Studierendenheime an die Universitäten, ans ACOnet und das Internet.
Technischer Betreiber des VCG ist der Bereich
„Netzwerkdienste“ des ZID der Technischen Universität
Graz (im folgenden kurz „VCG-Betreiber“ genannt).
VCG erbringt ein Backbone-Service, um die teilnehmenden
Studierendenheime an das ACOnet heranzuführen. Jeder am VCG
teilnehmende Heimbetreiber ist für den Betrieb des lokalen Netzwerks,
die Verbindung zum ACOnet-POP
und für die Benutzer im Heim selbst verantwortlich. Insbesondere
trägt jedes teilnehmende Studierendenheim die Verantwortung für
die Einhaltung dieser VCG-AUP und der ACOnet-AUP (siehe
http://www.aco.net/aconet-aup.pdf).
Jedes teilnehmende Studierendenheim erläßt eine eigene lokale
Betriebs- und Benutzungsordnung (BBO) und betraut mindestens eine geeignete
Person aus seinem Bereich (Bewohner, Verwaltung) mit der Funktion einer
technischen Kontaktstelle (im folgenden „Heimadministrator“
genannt).
Die Aufgaben dieses Heimadministrators sind insbesondere:
- Die Verwaltung der Benutzeraccounts in der zentralen Datenbank
(diese VCG-AUP und der Abschnitt „Informationen für
Bewohner“ auf http://www.vc-graz.ac.at/ sind bei Erteilung
eines Benutzeraccounts dem Benutzer nachweislich zur Kenntnis zu
bringen).
- Die Überprüfung der Richtigkeit der dort zu erfassenden
Daten (z. B. Universitätszugehörigkeit,
Matrikelnummer, E-Mail-Adresse etc.).
- Die Überwachung der Einhaltung der BBO des Studierendenheims.
- First Level Support für Heimbewohner.
Der Heimadministrator steht in keinem Rechts- oder Dienstverhältnis
zum VCG-Betreiber, eine Abgeltung des Aufwands, der dem
Heimadministrator im Zuge seiner oben definierten Aufgaben entsteht, ist
heimintern zu definieren.
Die Services von VCG (und ACOnet) werden für die teilnehmenden
Studierendenheime bzw. deren Bewohner (Studierende, Schüler und
Lehrlinge) einzig für Lehr- und Forschungszwecke erbracht, wobei es
kein Anrecht auf Zugang zu den Services von VCG
gibt.
Auch bei bezahlter Rechnung im Heim ist nicht garantiert, daß alle
Services in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Sollte ein Heim neben dem VCG einen weiteren Provider haben (z. B.
für andere als die genannten Bewohnerkreise), dann ist je Wohnung
festzulegen, welcher Provider die Wohnung versorgt.
Die Nutzung der meisten Dienste erfordert einen Account in der zentralen
VCG-Datenbank, der vom Heimadministrator angelegt und gepflegt wird.
Die Weitergabe dieser personenbezogenen Accountdaten (Username,
Paßwort) ist nicht erlaubt und kann zu einer längeren
Sperre oder zum Entzug des Accounts führen.
Nach Einwahl mit den Accountdaten wird dem Benutzer eine IP-Adresse aus dem
DNS-Bereich *.vc-graz.ac.at dynamisch zugewiesen. Sollte
für einen Serverbetrieb eine statische IP-Adresse benötigt werden,
so ist diese mit Begründung über den Weg des Heimadministrators
beim VCG-Betreiber zu beantragen.
Die Services von VCG können vom VCG-Betreiber
(wenn es für den reibungslosen Betrieb und eine faire Verteilung
der vorhandenen Ressourcen notwendig erscheint) jederzeit sowohl in der
Bandbreite, im Datenvolumen als auch in zeitlichen Nutzung beschränkt
werden, bei einer Änderung dieser Bestimmungen werden die
Heimadministratoren per Mail und die Benutzer über die Webpage
http://www.vc-graz.ac.at/aktuell.shtml
und die Newsgroup vc-graz informiert.
Unzulässig ist die bewußte Inanspruchnahme von
VCG-Diensten zur Übertragung, Verbreitung oder Speicherung
von Daten, welche
- gegen bestehende Gesetze verstößt oder die
öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit gefährdet,
- Schutzrechte anderer (z.B. Datenschutz, Urheberrecht) verletzt,
- andere Netzteilnehmer behindert, belästigt oder verängstigt
(z.B. unmäßiger Datenverkehr, Spam)
- schädliche Komponenten (z.B. Viren, Trojaner) enthält,
- zur Erlangung eines unautorisierten Zugriffs dient (z.B. Portscans,
Passwort-Scan, Ausnutzung von Systemschwachstellen),
- eine Beeinträchtigung des Netzbetriebs beabsichtigt (z.B.
bewußtes Herbeiführen eines Systemabsturzes, DoS-Attacken)
Ferner ist eine Inanspruchnahme für kommerzielle oder gewerbliche
Zwecke nicht zulässig.
Ausnahmeregelungen (z.B. für die Heimverwaltung) bedürfen der
Zustimmung des VCG-Betreibers.
Die an VCG teilnehmenden Studierendenheime sind angehalten, bei
Verstößen gegen diese VCG-AUP oder die ACOnet-AUP den
Mißbrauch unverzüglich abzustellen sowie im erforderlichen
Ausmaß den VCG-Betreiber zu informieren.
Die in §4 explizit genannten unzulässigen Verwendungen führen
zu einer Sperrung des Accounts im Ausmaß von 2n
Wochen, wobei n für die Anzahl der bereits erfolgten Sperrungen
in den letzten 18 Monaten steht.
Die Weitergabe eines VCG-Accounts zieht eine Sperrung im
Ausmaß von mindestens 3 Monaten nach sich, bei Wiederholung kann
der Account auch gänzlich deaktiviert werden.
In besonders schwerwiegenden Fällen, bei denen die unzulässige
Nutzung eine Verletzung von geltendem Recht darstellt, können zivil-
und/oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Sollte es zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines geordneten
Betriebs der VCG-Services erforderlich sein ein gesamtes
Studierendenheim von der Nutzung der angebotenen Dienste oder von Teilen
derselben auszuschließen, so ist der VCG-Betreiber berechtigt
entsprechende Maßnahmen zu setzen und den zuständigen
Heimadministrator zu informieren.
Änderungen dieser VCG-AUP sind vorbehalten. Die jeweils
gültige Fassung der VCG-AUP ist unter
http://www.vc-graz.ac.at/aup.shtml
veröffentlicht. Meldungen über Verstöße gegen die
VCG-AUP sind an
abuse@vc-graz.ac.at
zu richten.
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