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Virtueller Campus Graz


Acceptable Use Policy für den Virtuellen Campus Graz (VCG-AUP)

§1 Zweck des Virtuellen Campus Graz (VCG)

VCG ist ein gemeinsames Projekt der Grazer Studierendenheime, der Technischen Universität Graz und des zuständigen Bundesministerium zum Zweck einer möglichst guten Anbindung der Studierendenheime an die Universitäten, ans ACOnet und das Internet.
Technischer Betreiber des VCG ist der Bereich „Netzwerkdienste“ des ZID der Technischen Universität Graz (im folgenden kurz „VCG-Betreiber“ genannt).

§2 Teilnahme am VCG

VCG erbringt ein Backbone-Service, um die teilnehmenden Studierendenheime an das ACOnet heranzuführen. Jeder am VCG teilnehmende Heimbetreiber ist für den Betrieb des lokalen Netzwerks, die Verbindung zum ACOnet-POP und für die Benutzer im Heim selbst verantwortlich. Insbesondere trägt jedes teilnehmende Studierendenheim die Verantwortung für die Einhaltung dieser VCG-AUP und der ACOnet-AUP (siehe http://www.aco.net/aconet-aup.pdf).
Jedes teilnehmende Studierendenheim erläßt eine eigene lokale Betriebs- und Benutzungsordnung (BBO) und betraut mindestens eine geeignete Person aus seinem Bereich (Bewohner, Verwaltung) mit der Funktion einer technischen Kontaktstelle (im folgenden „Heimadministrator“ genannt).

Die Aufgaben dieses Heimadministrators sind insbesondere:

  • Die Verwaltung der Benutzeraccounts in der zentralen Datenbank (diese VCG-AUP und der Abschnitt „Informationen für Bewohner“ auf http://www.vc-graz.ac.at/ sind bei Erteilung eines Benutzeraccounts dem Benutzer nachweislich zur Kenntnis zu bringen).
  • Die Überprüfung der Richtigkeit der dort zu erfassenden Daten (z. B. Universitätszugehörigkeit, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse etc.).
  • Die Überwachung der Einhaltung der BBO des Studierendenheims.
  • First Level Support für Heimbewohner.
Der Heimadministrator steht in keinem Rechts- oder Dienstverhältnis zum VCG-Betreiber, eine Abgeltung des Aufwands, der dem Heimadministrator im Zuge seiner oben definierten Aufgaben entsteht, ist heimintern zu definieren.

§3 Nutzung von VCG

Die Services von VCG (und ACOnet) werden für die teilnehmenden Studierendenheime bzw. deren Bewohner (Studierende, Schüler und Lehrlinge) einzig für Lehr- und Forschungszwecke erbracht, wobei es kein Anrecht auf Zugang zu den Services von VCG gibt.
Auch bei bezahlter Rechnung im Heim ist nicht garantiert, daß alle Services in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Sollte ein Heim neben dem VCG einen weiteren Provider haben (z. B. für andere als die genannten Bewohnerkreise), dann ist je Wohnung festzulegen, welcher Provider die Wohnung versorgt.

Die Nutzung der meisten Dienste erfordert einen Account in der zentralen VCG-Datenbank, der vom Heimadministrator angelegt und gepflegt wird. Die Weitergabe dieser personenbezogenen Accountdaten (Username, Paßwort) ist nicht erlaubt und kann zu einer längeren Sperre oder zum Entzug des Accounts führen.
Nach Einwahl mit den Accountdaten wird dem Benutzer eine IP-Adresse aus dem DNS-Bereich *.vc-graz.ac.at dynamisch zugewiesen. Sollte für einen Serverbetrieb eine statische IP-Adresse benötigt werden, so ist diese mit Begründung über den Weg des Heimadministrators beim VCG-Betreiber zu beantragen.

Die Services von VCG können vom VCG-Betreiber (wenn es für den reibungslosen Betrieb und eine faire Verteilung der vorhandenen Ressourcen notwendig erscheint) jederzeit sowohl in der Bandbreite, im Datenvolumen als auch in zeitlichen Nutzung beschränkt werden, bei einer Änderung dieser Bestimmungen werden die Heimadministratoren per Mail und die Benutzer über die Webpage http://www.vc-graz.ac.at/aktuell.shtml und die Newsgroup vc-graz informiert.

§4 Unzulässige Nutzung von VCG

Unzulässig ist die bewußte Inanspruchnahme von VCG-Diensten zur Übertragung, Verbreitung oder Speicherung von Daten, welche
  • gegen bestehende Gesetze verstößt oder die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit gefährdet,
  • Schutzrechte anderer (z.B. Datenschutz, Urheberrecht) verletzt,
  • andere Netzteilnehmer behindert, belästigt oder verängstigt (z.B. unmäßiger Datenverkehr, Spam)
  • schädliche Komponenten (z.B. Viren, Trojaner) enthält,
  • zur Erlangung eines unautorisierten Zugriffs dient (z.B. Portscans, Passwort-Scan, Ausnutzung von Systemschwachstellen),
  • eine Beeinträchtigung des Netzbetriebs beabsichtigt (z.B. bewußtes Herbeiführen eines Systemabsturzes, DoS-Attacken)

Ferner ist eine Inanspruchnahme für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke nicht zulässig.
Ausnahmeregelungen (z.B. für die Heimverwaltung) bedürfen der Zustimmung des VCG-Betreibers.

§5 Maßnahme bei Verstößen

Die an VCG teilnehmenden Studierendenheime sind angehalten, bei Verstößen gegen diese VCG-AUP oder die ACOnet-AUP den Mißbrauch unverzüglich abzustellen sowie im erforderlichen Ausmaß den VCG-Betreiber zu informieren.
Die in §4 explizit genannten unzulässigen Verwendungen führen zu einer Sperrung des Accounts im Ausmaß von 2n Wochen, wobei n für die Anzahl der bereits erfolgten Sperrungen in den letzten 18 Monaten steht.
Die Weitergabe eines VCG-Accounts zieht eine Sperrung im Ausmaß von mindestens 3 Monaten nach sich, bei Wiederholung kann der Account auch gänzlich deaktiviert werden.

In besonders schwerwiegenden Fällen, bei denen die unzulässige Nutzung eine Verletzung von geltendem Recht darstellt, können zivil- und/oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Sollte es zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines geordneten Betriebs der VCG-Services erforderlich sein ein gesamtes Studierendenheim von der Nutzung der angebotenen Dienste oder von Teilen derselben auszuschließen, so ist der VCG-Betreiber berechtigt entsprechende Maßnahmen zu setzen und den zuständigen Heimadministrator zu informieren.

§6 Schlußbestimmungen

Änderungen dieser VCG-AUP sind vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der VCG-AUP ist unter http://www.vc-graz.ac.at/aup.shtml veröffentlicht. Meldungen über Verstöße gegen die VCG-AUP sind an abuse@vc-graz.ac.at zu richten.