Der Virtuelle Campus Graz (VCG)Geschichte
Der VCG wurde 1996 in Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark und der
Telekom Austria mit Unterstützung des Bundesministeriums vom ZID der Technischen
Universität Graz auf Initiative von Dr. J. Theurl (TU Graz) als
„BIGnet“ (Bildungsnetz Graz) ins Leben gerufen, um die
Grazer Studierendenheime mit den Grazer Universitäten
zu vernetzen und damit die Lern- und
Ausbildungszentren der Universitäten zu entlasten.
Ab 1999 gibt es parallel zum VCG das Projekt „StudentConnect
Graz“, mit dem die TU Graz zusammen mit TeleWeb (dann
chello/UPC) Breitbandinternet für Studierende, die nicht
in Heimen wohnen, über den Internet-Uplink der TU Graz anbietet.
Ab 2001 beteiligen sich auch die anderen Grazer Universitäten an den
Kosten (Leitungsmieten, Verwaltungsaufwand, Support) des VCG. Der Kostenschlüssel, der sich aus den zuordenbaren Bewohnern (also ohne Schüler und Lehrlinge etc.) ergibt, ist über die Jahre ziemlich konstant: 45 % der Kosten übernimmt die Uni Graz, 37 % (inkl. Inkind-Leistungen) die TU Graz, 8 % die FH Joanneum, 7 % die MUG und 3 % die KUG.
Ab 2013 unterstützt auch die FH CAMPUS02 den Virtuellen Campus Graz.
Die 2016 notwendigen Hardwareanschaffungen (z. B. WLAN-Controller) und ein Teil der Neuprogrammierung der Benutzerverwaltung wird aus dem Restbudget noch von den bisherigen Betreibern getragen. FörderungenWie erwähnt wurde der VCG zu Beginn vom Land Steiermark gefördert, später dann (bis heute) durch das Ministerium, von August 2008 bis Juli 2011 wurde das Projekt außerdem im Rahmen des austrian electronic networks (AT:net) unterstützt.Zweck und aktuelle FinanzierungDie Services des VCG werden für die teilnehmenden Studierendenheime bzw. deren Bewohner (in erster Linie Studierende, aber vereinzelt auch Schüler und Schülerinnen sowie Lehrlinge) in erster Linie für Lehr- und Forschungszwecke erbracht, wobei es kein Anrecht auf Zugang zum VCG gibt. Technischer Betreiber des VCG ist der ZID der Technischen Universität Graz, die Hardware- und Personalkosten des VCG werden von den teilnehmenden Heimen aufgebracht, der Schlüssel ist die Anzahl der Heimbewohner: Pro Heimbewohner sind EUR 10,00 pro Jahr zu bezahlen. Die Internetanbindung (im Rahmen von ACOnet) wird weiter vom Bundesministerium finanziert (2 Mbps je 100 Heimbewohner, wobei 1 Mbps EUR 1.200/Jahr kostet), die „last mile“ wird weiter von den Heimen finanziert. Teilnahme am VCGDer VCG erbringt ein Backbone-Service, um Studierendenheime an das ACOnet heranzuführen und bietet eine Benutzerverwaltung für die Bewohner in den teilnehmenden Heimen. Jedes am VCG teilnehmende Studierendenheim ist dabei für den Betrieb des lokalen Netzwerks (LAN und WLAN), für die Verbindung zum ACOnet-PoP in der Steyrergasse 30 und für die eigenen Benutzer (insbesondere im Bereich Benutzungsordnung) selbst verantwortlich und nennt Kontaktpersonen für den technischen Betrieb („Heimadministratoren“).Zugang zum VCG, ACOnet und InternetDie Nutzung der meisten Dienste erfordert einen Account in der zentralen VCG-Datenbank, der vom Heimadministrator angelegt und gepflegt wird. Die Weitergabe dieser personenbezogenen Accountdaten (Username, Kennwort) ist nicht erlaubt und kann zu einer längeren Sperre oder zum Entzug des Accounts führen.Nach Anmeldung wird dem Benutzer per DHCP eine IP-Adresse aus dem Bereich *.vc-graz.ac.at dynamisch zugewiesen (die Zuordnung dieser IP zum Account wird für 6 Wochen gespeichert und danach gelöscht), mit dieser IP ist der Benutzer auch Teilnehmer im ACOnet, unterliegt somit zusätzlich zur Benutzungsordnung des VCG (s.u.) auch der „Acceptable Use Policy“ des ACOnets. Über ACOnet werden i. Allg. auch Internetdienste angeboten (dafür ist aber je Heim auch eine Teilnahmevereinbarung mit dem ACOnet notwendig - siehe „VCampus Vereinbarung“ auf der ACOnet-Homepage, weiters ist für die Teilnahme am VCG die „NightLine-Zusatzvereinbarung“ zu unterschreiben, diese findet man ebenfalls auf der ACOnet-Homepage). Der Umfang und die Art des Internetzugangs obliegt dem Betreiber des VCG. Notwendige Formulare für die HeimträgerBenutzungsregelungenFür den VCG gibt es eine verbindliche Acceptable Use Policy, die von den Heimadministratoren und dem Betreiber umgesetzt wird. Durch die Teilnahme von VCG an ACOnet gilt auch die ACOnet-AUP.Wer ist der Ansprechpartner für Bewohner?Ansprechpartner ist in erster Linie die Heimleitung.Jedes teilnehmende Studierendenheim betraut geeignete Personen (z.B. aus dem Bereich der Bewohner) mit der Funktion einer technischen Kontaktstelle, die u.a. die Verwaltung der Benutzeraccounts in der zentralen Datenbank des VCG betreiben und die Heimbewohner bei Problemen unterstützen (First Level Support). Zwischen den teilnehmenden Studierendenheimen und dem Betreiber bestehen keinerlei Service Level Agreements (SLAs) und es gibt keine garantierten Antwortzeiten bei eventuell auftretenden Problemen. |