Der Virtuelle Campus Graz (VCG)

Geschichte

Der VCG wurde 1996 in Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark und der Telekom Austria mit Unterstützung des Bundesministeriums vom ZID der Technischen Universität Graz auf Initiative von Dr. J. Theurl (TU Graz) als „BIGnet“ (Bildungsnetz Graz) ins Leben gerufen, um die Grazer Studierendenheime mit den Grazer Universitäten zu vernetzen und damit die Lern- und Ausbildungszentren der Universitäten zu entlasten.
Nach Errichtung der Leitungen steigt das Land Steiermark als Förderer aus, ab 2001 beteiligen sich aber auch die anderen Grazer Universitäten an den Kosten (Leitungsmieten, Verwaltungsaufwand, Support) des VCG.

2006 kündigt die Telekom Austria an, daß ATM-Technologie auf den veralteten Glasfasern nicht länger unterstützt wird, daher sucht der ZID der TU Graz im Namen der Heime neue Provider für die Verbindungen von den Heimen zum ACOnet-POP an der TU Graz ab Mitte 2008.
Ende 2007 unterschreiben die Heime, die unter diesen Bedingungen im VCG verbleiben wollen, dann selbst Verträge bei Providern. Die kleinsten Heime scheiden aus dem VCG aus, dafür tritt das Heim der Fachhochschule Joanneum in Eggenberg dem VCG bei, die Bewohnerzahl mit VCG-Account überschreitet 4.000 und die FH Joanneum beteiligt sich ebenfalls anteilsgemäß an den Kosten für Hardware und Betrieb.

Zweck und Finanzierung

Die Services des VCG werden für die teilnehmenden Studierendenheime bzw. deren Bewohner (in erster Linie Studenten und Studentinnen, aber vereinzelt auch Schüler und Lehrlinge) einzig für Lehr- und Forschungszwecke erbracht, wobei es kein Anrecht auf Zugang zum VCG gibt.

Die Nutzung dieser Infrastruktur ist einzig und alleine für das Arbeiten im Rahmen eines Studiums gestattet!

Technischer Betreiber des VCG ist der ZID der Technischen Universität Graz, die Hardware- und Personalkosten des VCG werden von den 4 Grazer Universitäten und der FH Joanneum (s.u.) und die Internetanbindung (im Rahmen von ACOnet) vom Bundesministerium finanziert.
Die lokalen DFÜ- (Leitungs-)kosten von monatlich EUR 150-400 (je nach Bandbreite) tragen ab 2008 (wie in allen anderen österreichischen Universitätsstädten schon immer üblich) die teilnehmenden Heime. Ob und wie diese Kosten den Heimbewohnern weiter verrechnet werden, liegt im Ermessen des jeweiligen Heimes.

Aktueller (Stand Juli 2010) Finanzierungsschlüssel der Universitäten für die Hardware- und Personalkosten im VCG:
Angegeben sind (jeweils in Prozent) die Bewohner insgesamt, die Bewohner der VCG-Betreiber und der Kostenschlüssel der Betreiber (2008 festgelegt).

Zugehörigkeit insgesamt Betreiber Kosten
FHJ: 6,8 8,2 8,0
KFU: 37,9 45,8 45,0
KUG: 2,5 3,0 3,0
MUG: 6,8 8,2 9,0
TU Graz: 28,8 34,8 35,0
andere: 17,2 0,0
Die Arbeitszeit der Mitarbeiter des ZIDs der TU Graz wird dabei zu einem großen Teil nicht an die anderen Betreiberorganisationen weiter verrechnet.

Teilnahme am VCG

Der VCG erbringt ein Backbone-Service, um Studierendenheime an das ACOnet heranzuführen. Jedes am VCG teilnehmende Studierendenheim ist dabei für den Betrieb des lokalen Netzwerks, für die Verbindung zum ACOnet-PoP in der Steyrergasse 30 und für die eigenen Benutzer (insbesonders im Bereich Benutzungsordnung) selbst verantwortlich und nennt Kontaktpersonen für den technischen Betrieb ("Heimadministratoren").

Zugang zum VCG, ACOnet und Internet

Die Nutzung der meisten Dienste erfordert einen Account in der zentralen VCG-Datenbank, der vom Heimadministrator angelegt und gepflegt wird. Die Weitergabe dieser personenbezogenen Accountdaten (Username, Paßwort) ist nicht erlaubt und kann zu einer längeren Sperre oder zum Entzug des Accounts führen.
Nach Einwahl ins "virtual private Network" (VPN) wird dem Benutzer per DHCP eine IP-Adresse aus dem Bereich *.vc-graz.ac.at dynamisch zugewiesen (die Zuordnung dieser IP zum Account wird für 6 Wochen gespeichert und danach gelöscht), mit dieser IP ist der Benutzer auch Teilnehmer im ACOnet, unterliegt somit zusätzlich zur Benutzungsordnung des VCG (s.u.) auch der "Acceptable Use Policy" des ACOnets.
Über ACOnet werden i.a. auch Internetdienste angeboten (dafür ist aber je Heim auch eine Teilnahmevereinbarung mit dem ACOnet notwendig - siehe "VCampus Vereinbarung" auf der ACOnet-Homepage, weiters ist für die Teilnahme am VCG die "NightLine-Zusatzvereinbarung" zu unterschreiben, diese findet man ebenfalls auf der ACOnet-Homepage). Der Umfang und die Art des Internetzugangs obliegt dem Betreiber des VCG.

Notwendige Formulare für die Heimleitungen

Benutzungsregelungen

Für den VCG gibt es eine verbindliche Acceptable Use Policy, die von den Heimadministratoren und dem Betreiber umgesetzt wird. Durch die Teilnahme von VCG an ACOnet gilt auch die ACOnet-AUP.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Ansprechpartner ist in erster Linie die Heimleitung.
Jedes teilnehmende Studierendenheim betraut geeignete Personen (z.B. aus dem Bereich der Bewohner) mit der Funktion einer technischen Kontaktstelle, die u.a. die Verwaltung der Benutzeraccounts in der zentralen Datenbank des VCG betreiben und die Heimbewohner bei Problemen unterstützen (First Level Support). Zwischen den teilnehmenden Studierendenheimen und dem Betreiber bestehen keinerlei Service Level Agreements (SLAs) und es gibt keine garantierten Antwortzeiten bei eventuell auftretenden Problemen.